Die Ereignisse am 7. April 1945

Die Situation in Baldersheim

Am Morgen gehen Bürgermeister Franz Engert und Alfred Eck den von Gelchsheim anrückenden Amerikanern mit einer weißen Fahne entgegen. Sie bieten ihnen die kampflose Übergabe von Baldersheim an und informieren sie über die Verteidigungsanlagen und Stellungen der Wehrmacht.

Zurück in Baldersheim versucht Eck die Wehrmachtssoldaten davon zu überzeugen, dass ein Abwehrkampf gegen die anrückenden Amerikaner aussichtslos ist.

Daraufhin verlassen die deutschen Soldaten ihre Stellung, führen Eck jedoch unter Zwang mit auf den Gefechtsstand nach Aub.

Verhör und Standgericht in Aub (1. Teil)

Verhör Alfred Ecks durch Hauptmann Busse: Dieser tobt, brüllt und misshandelt den Angeklagten körperlich.

Der Anklagegrund: Alfred Eck wird der Wehrkraftzersetzung und des Überlaufens zum Feind angeklagt. Entgegen der geltenden Kriegsstrafverfahrensordnung wird von Busse ein Standgericht gebildet.

Der gefällte Urteilsspruch lautet: Das Verhalten Alfred Ecks sei Kriegsverrat und Sabotage und werde mit dem Tod durch Erhängen bestraft. (Originalquelle Gerichtsurteilsbegründung)

Der herbeigerufene Stadtpfarrer Borst leistet Alfred Eck seelsorgerlichen Beistand. Zeitgleich wird Hauptmann Busse zugetragen, dass Alfred Eck ein paar Tage zuvor noch in Aub in Uniform gesehen worden sei.

Verhör und Standgericht in Aub (2.Teil)

Ein neu zusammengestelltes Standgericht hebt das erste Urteil auf. Die Anklage wird um den Punkt „Fahnenflucht“ erweitert. Beim erneuten Urteilsspruch über Alfred Eck erfolgt keine Begründung mehr für die Vollstreckung des Todesurteils durch Erhängen.

Hinrichtung auf dem Auber Marktplatz

Hauptmann Busse lässt über den örtlichen Stadtdiener bekannt geben: „Heute Mittag um 1.00 Uhr wird ein Volksverräter auf dem Marktplatz öffentlich gehenkt!“

Soldaten sperren unterhalb des Marktbrunnens den Platz ab. Gegen 13.00 Uhr wird Alfred Eck auf den Marktplatz gebracht. 30 - 40 Personen verfolgen stumm das Geschehen.

Auf den Stufen des Marktbrunnens gibt Hauptmann Busse den Urteilsspruch bekannt. Alfred Eck steigt nach Aufforderung der Soldaten auf einen Tisch und von dort auf den darauf stehenden Stuhl. Als die angelegte Schlinge um seinen Hals zugezogen wird, greift Alfred Eck mit der Hand nach oben an die Schlinge. Daraufhin muss er vom Stuhl heruntersteigen und ihm werden beide Hände auf den Rücken gebunden. Wieder auf den Stuhl hinaufgestiegen, wird dem Verurteilten erneut die Schlinge umgelegt und ein Soldat stößt den Stuhl weg. Daraufhin stirbt Alfred Eck.

Während dieser Vorgänge rücken die US-Truppen kampflos in Baldersheim ein. Der Ort bleibt weitgehend unzerstört. Erst am Morgen des 9. April darf der Auber Totengräber Alfred Eck vom Galgen abnehmen und ihn notdürftig auf dem Auber Friedhof begraben. Später wird er ins Familiengrab nach Baldersheim umgebettet.

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