NS-Terror am Kriegsende
Ab Januar 1945 nahmen die Repressalien der Parteiführung und der Militärbefehlshaber immer drastischere Züge an. Es kam stellenweise zu regelrechtem Terror der Militärkommandeure auch gegen die Bevölkerung, wenn sich Kriegsmüdigkeit zeigte.
Vor allem im Bereich des im badisch-württembergisch-fränkischen Grenzraum operierenden XIII. SS-Armeekorps, dem auch die 79. Volks-Grenadierdivision und damit das Bataillon Busse unterstellt war, verlangten die Kommandeure rigorose Maßnahmen.
Chronik der verhängten Standgerichtsurteile gegen die eigenen Zivilisten und Soldaten im Umkreis von Aub:
Alleine das fliegende Standgericht Helm verhängte 56 Todesurteile in Nordbayern und in der Tschechoslowakei.
Standgerichte deutscher Truppen
Befehl zur Errichtung von Standgerichten